Verkehr & Mobilität

Neue Verkehrsregeln auf Mallorca: Das ändert sich ab 1. Oktober für Urlauber

30. September 2026

Wer auf Mallorca mit E-Scooter, Fahrrad, Motorrad oder Wohnmobil unterwegs ist, muss sich ab 1. Oktober 2026 auf neue Verkehrsregeln einstellen. Spanien reformiert den Reglamento General de Circulación und verschärft insbesondere die Vorschriften zum Schutz von Radfahrern, Motorradfahrern und Nutzern sogenannter Fahrzeuge der persönlichen Mobilität – dazu gehören vor allem E-Scooter. Die Vorschriften gelten landesweit und damit auch auf Mallorca. 

Gerade für Urlauber sind einige Änderungen relevant, denn Roller, Fahrräder und Motorräder gehören auf Mallorca zu den häufig genutzten Mietfahrzeugen.

E-Scooter erst ab 15 Jahren und mit Helm

Für E-Scooter wird erstmals ein landesweites Mindestalter von 15 Jahren festgelegt. Gleichzeitig wird das Tragen eines Schutzhelms verpflichtend.

Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Fahrer außerdem eine reflektierende Weste tragen. Verstöße gegen die Helm- beziehungsweise Westenpflicht werden als schwere Verkehrsverstöße eingestuft und können mit 200 Euro geahndet werden. 

Eine weitere Vorschrift folgt allerdings erst später: Die Verpflichtung, bei E-Scootern während der Fahrt ständig die Beleuchtung eingeschaltet zu haben, tritt erst zum 1. Oktober 2027 in Kraft. 

Neue Regeln für Motorrad- und Rollerfahrer

Auch für Motorradfahrer und Nutzer von Mopeds ändern sich die Vorgaben. Auf allen Straßen muss künftig geschlossenes Schuhwerk getragen werden.

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften werden zudem Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Das betrifft sowohl Fahrer als auch Beifahrer. Die konkrete technische Norm für homologierte Handschuhe tritt allerdings erst mit einer noch folgenden Ministerialverordnung in Kraft. Bis dahin können Schutz-Handschuhe der bislang üblichen Art verwendet werden. 

Auch für Urlauber, die auf Mallorca einen Motorroller oder ein Motorrad mieten, sind diese Vorgaben deshalb wichtig.

Motorradfahrer dürfen unter bestimmten Bedingungen auf den Seitenstreifen

Eine weitere Neuerung betrifft Staus. Motorräder dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen den rechten Seitenstreifen nutzen, wenn sich der Verkehr staut.

Das gilt allerdings nicht generell: Der entsprechende Straßenabschnitt muss dafür freigegeben und gekennzeichnet sein. Außerdem dürfen Motorradfahrer dort höchstens 30 km/h fahren. 

Änderungen auch für Radfahrer

Für Radfahrer wird die bisherige Ausnahme von der Helmpflicht auf außerörtlichen Straßen abgeschafft. Dort muss künftig grundsätzlich ein Helm getragen werden.

Auch Autofahrer müssen beim Überholen stärker Rücksicht nehmen. Auf außerörtlichen Straßen muss die Geschwindigkeit beim Überholen eines Fahrrads mindestens 20 km/h unter dem jeweils geltenden Tempolimit liegen.

Gibt es mehrere Fahrspuren in einer Richtung, muss das überholende Fahrzeug zudem vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln. Der vorgeschriebene seitliche Abstand von mindestens 1,5 Metern bleibt bestehen. 

Rettungsgasse wird ausdrücklich geregelt

Neu geregelt wird außerdem die sogenannte Rettungsgasse. Bei stockendem oder stehendem Verkehr müssen Fahrzeuge so zur Seite fahren, dass in der Mitte ausreichend Platz für Polizei, Rettungsdienste und andere Einsatzfahrzeuge bleibt.

Das Prinzip ähnelt damit der aus Deutschland bekannten Rettungsgasse. 

Neue Vorgaben für Wohnmobile

Auch Wohnmobilurlauber sollten die neuen Bestimmungen kennen. Die Reform unterscheidet klarer zwischen dem normalen Parken eines Wohnmobils und einer Nutzung, die über das reine Abstellen des Fahrzeugs hinausgeht.

Beim Parken dürfen keine Elemente über den Fahrzeugumriss hinausragen. Das Wohnmobil muss ausschließlich auf seinen Reifen stehen und es dürfen keine Flüssigkeiten aus dem Wohnbereich abgeleitet werden. 

Lokale Park- und Campingregelungen der einzelnen Gemeinden auf Mallorca können daneben weiterhin zusätzliche Vorgaben enthalten.

Die meisten Änderungen gelten ab 1. Oktober

Der überwiegende Teil der neuen Vorschriften tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Einige technische Bestimmungen wurden bewusst verschoben. Dazu gehören die dauerhafte Beleuchtungspflicht für E-Scooter und bestimmte Anforderungen an homologierte Motorradhelme, die erst am 1. Oktober 2027 wirksam werden. 

Für Mallorca-Urlauber lohnt es sich daher besonders bei Mietrollern, Motorrädern, Fahrrädern und E-Scootern, vor der ersten Fahrt auf die vorgeschriebene Ausrüstung zu achten.